| Kostenlose Energiesparinformation gibt es zu
folgenden Themen: * Wärmepumpen * Warmwasser * Wärmedämmung * Strom im Haushalt * Heizung und Raumklima * Neue Energietechniken * Förderungen * BEWAG-Kredit |
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| * Förderungen Im Zuge der Wohnbauförderung von Neubauten und der Wohnhaussanierung bestehen Fördermöglichkeiten für wärmetechnische Maßnahmen und alternative Energieanlagen. WohnbauförderungDie Zusatzförderung für wärmetechnische Maßnahmen als Teil der Wohnbauförderung ist nicht in Kraft getreten. WohnhaussanierungFörderungswerber sind Wohnungsmieter, Eigentümer, Gemeinden, inländische Bauvereinigungen und inländische juristische Personen. Förderungsgegenstand ist die Wohnhaussanierung, in deren Rahmen der Fernwärmeanschluß von Zentralheizungsanlagen und Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme-, Abgas- und Feuchtigkeitsschutzes, wie z.B. Wärmedämmung von Fenstern, Außenwänden, Dächern und Decken sowie Sanierungsmaßnahmen von Kaminen gefördert werden. Werden diese Maßnahmen als Einzelmaßnahmen bzw. als Sanierung kleineren Umfanges durchgeführt, besteht die Möglichkeit der Gewährung eines Annuitätenzuschusses von 30% zu den Rückzahlungen eines aufgenommenen Fremddarlehens (Bankdarlehen) von maximal öS 150.000,-. Die Förderung für umfassende Sanierung erfolgt in Form eines Darlehens. Dieses wird für bis zu 60% der förderbaren Sanierungskosten gewährt. Der Förderungsbetrag ist je Förderungsfall mit 500.000,- öS begrenzt. AlternativenergieanlagenFörderungswerber sind Wohnungsmieter, Eigentümer, Gemeinden, inländische Bauvereinigungen und inländische juristische Personen. Gegenstand der Förderung sind Alternativenergieanlagen, wie z.B. Wärmepumpe, Sonnenkollektoren, Klimakammerheizung, Hackschnitzelheizung, Stückholzvergasung und Photovoltaik-Anlagen. Es wird über einen nichtrückzahlbaren Zuschuß gefördert. Dieser beträgt 30% der Gesamtbaukosten der Anlage, pro Wohneinheit jedoch maximal:
Kontaktadresse
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| BEWAG
http://www.bewag.co.at/ BEWAGKREDIT: kann für alle Elektrogeräte beantragt werden |
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