Kostenlose Energiesparinformation gibt es zu folgenden Themen:

* Wärmepumpen
* Warmwasser
* Wärmedämmung
* Strom im Haushalt
* Heizung und Raumklima
* Neue Energietechniken
* Förderungen
* BEWAG-Kredit
 
* Förderungen

Im Zuge der Wohnbauförderung von Neubauten und der Wohnhaussanierung bestehen Fördermöglichkeiten für wärmetechnische Maßnahmen und alternative Energieanlagen.

Wohnbauförderung

Die Zusatzförderung für wärmetechnische Maßnahmen als Teil der Wohnbauförderung ist nicht in Kraft getreten.

Wohnhaussanierung

Förderungswerber sind Wohnungsmieter, Eigentümer, Gemeinden, inländische Bauvereinigungen und inländische juristische Personen. Förderungsgegenstand ist die Wohnhaussanierung, in deren Rahmen der Fernwärmeanschluß von Zentralheizungsanlagen und Maßnahmen zur Erhöhung des Schall-, Wärme-, Abgas- und Feuchtigkeitsschutzes, wie z.B. Wärmedämmung von Fenstern, Außenwänden, Dächern und Decken sowie Sanierungsmaßnahmen von Kaminen gefördert werden.

Werden diese Maßnahmen als Einzelmaßnahmen bzw. als Sanierung kleineren Umfanges durchgeführt, besteht die Möglichkeit der Gewährung eines Annuitätenzuschusses von 30% zu den Rückzahlungen eines aufgenommenen Fremddarlehens (Bankdarlehen) von maximal öS 150.000,-. Die Förderung für umfassende Sanierung erfolgt in Form eines Darlehens. Dieses wird für bis zu 60% der förderbaren Sanierungskosten gewährt. Der Förderungsbetrag ist je Förderungsfall mit 500.000,- öS begrenzt.

Alternativenergieanlagen

Förderungswerber sind Wohnungsmieter, Eigentümer, Gemeinden, inländische Bauvereinigungen und inländische juristische Personen. Gegenstand der Förderung sind Alternativenergieanlagen, wie z.B. Wärmepumpe, Sonnenkollektoren, Klimakammerheizung, Hackschnitzelheizung, Stückholzvergasung und Photovoltaik-Anlagen.

Es wird über einen nichtrückzahlbaren Zuschuß gefördert. Dieser beträgt 30% der Gesamtbaukosten der Anlage, pro Wohneinheit jedoch maximal:

  • öS 20.000,- bei Einzelalternativanlagen,
  • öS 30.000,- bei Alternativenergieanlagen mit Einbindung in eine bestehende Heizungsanlage,
  • öS 20.000,- je Anlage bei kombinierten Alternativenergieanlagen.

Kontaktadresse
http://www.eva.wsr.ac.at/inhalt.htm

Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung VIII/2
Landhaus, 7000 Eisenstadt
Tel.: 02682 / 600-2655 oder -2660

BEWAG
http://www.bewag.co.at/

BEWAGKREDIT:

kann für alle Elektrogeräte beantragt werden
Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
Brahmsplatz 3
1040 Wien

http://www.veoe.at/